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Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, die sich an eine konkrete Person richtet und eine Einzelfallregelung im öffentlichen Recht darstellt – beispielsweise ein Steuerbescheid.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Definition (§ 118 AO)

Laut § 118 Abgabenordnung ist ein Verwaltungsakt jede hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Typische Verwaltungsakte im Steuerrecht

Im Steuerkontext zählen u. a. folgende Dokumente zu Verwaltungsakten:

  • Einkommensteuerbescheide

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungsbescheide

  • Gewerbesteuermessbescheide

  • Feststellungsbescheide

  • Säumniszuschlagsfestsetzungen

Sie sind rechtsverbindlich, können aber mit einem Einspruch angefochten werden.

Form und Inhalt eines Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erlassen werden – meist schriftlich. Er muss klar erkennbar, inhaltlich bestimmt und begründet sein, und er muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, damit der Adressat seine Rechte wahrnehmen kann.

Wirkung und Rechtsfolgen

Ein wirksam erlassener Verwaltungsakt entfaltet unmittelbare Rechtswirkung, auch wenn er fehlerhaft ist – er bleibt zunächst gültig, bis er aufgehoben oder durch Einspruch korrigiert wird. Die Einhaltung von Fristen (z. B. einmonatige Einspruchsfrist) ist entscheidend für die Rechtskraft.