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Freigrenze

Eine Freigrenze ist ein steuerlicher Schwellenwert, bis zu dem eine bestimmte Einnahme oder Leistung komplett steuerfrei bleibt – wird die Grenze jedoch überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Inhaltsverzeichnis

Unterschied zur Freigrenze und Freibetrag

Im Gegensatz zum Freibetrag, bei dem nur der übersteigende Betrag versteuert wird, greift bei der Freigrenze eine Alles-oder-nichts-Regel: Sobald auch nur ein Euro über der Freigrenze liegt, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Typische Beispiele für Freigrenzen

Ein bekanntes Beispiel ist die Sachbezugsfreigrenze bei Geschenken oder Gutscheinen an Arbeitnehmer. Bis zu 50 € monatlich (Stand 2024) sind steuerfrei – wird diese Grenze überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig. Ein weiteres Beispiel ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG): Gewinne bis 600 € jährlich sind steuerfrei – darüber hinaus wird der gesamte Gewinn versteuert.

Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Freigrenzen betreffen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Selbstständige und Privatpersonen – z. B. bei Nebenverdiensten, Sachzuwendungen oder kurzfristigen Veräußerungen. Eine genaue Prüfung lohnt sich, um versehentliche Steuerpflichten zu vermeiden.

Bedeutung in der Steuerplanung

Freigrenzen bieten Gestaltungsspielräume: Wer z. B. regelmäßig kleinere Gewinne erzielt oder Zuwendungen machen möchte, kann durch kluge Aufteilung innerhalb der Grenze steuerfrei bleiben. Beratung lohnt sich besonders bei kumulierten Vorgängen oder regelmäßigen Zahlungen.