Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist die systematische Überprüfung steuerlicher Sachverhalte durch das Finanzamt – direkt im Unternehmen oder in der Kanzlei.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung (auch Außenprüfung genannt) ist eine behördliche Kontrolle durch das Finanzamt. Dabei werden Steuererklärungen, Buchführung und relevante Unterlagen eines Unternehmens auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft – meist für mehrere Jahre rückwirkend.
Wer wird geprüft – und wie oft?
In der Regel trifft es vor allem mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Besonders prüfungsrelevant sind Branchen mit Bargeldverkehr, häufige Umsatzveränderungen oder Unstimmigkeiten bei Steuererklärungen. Die Häufigkeit richtet sich nach Branche, Größe und bisherigem Verhalten.
Ablauf einer Prüfung
Zunächst erfolgt eine schriftliche Prüfungsanordnung. Danach prüft der Finanzbeamte vor Ort oder digital die Unterlagen – meist mit Fokus auf Buchführung, Belege, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Gewinnermittlung. Am Ende steht ein Prüfungsbericht, ggf. mit Änderungsbescheiden oder Nachforderungen.
Rechte und Pflichten bei der Betriebsprüfung
Unternehmen sind verpflichtet, Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig haben sie das Recht auf Akteneinsicht, Anhörung und Beratung. Eine rechtliche Begleitung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert, um Fristen und Formalien korrekt einzuhalten.
FAQ: Betriebsprüfung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur steuerlichen Außenprüfung durch das Finanzamt – kompakt erklärt.
Sie erhalten eine schriftliche Prüfungsanordnung vom Finanzamt. Darin stehen Umfang, Zeitraum und Beginn der Prüfung.
In der Regel drei Jahre, bei Auffälligkeiten bis zu zehn Jahre rückwirkend – z. B. bei Steuerhinterziehung.
Alle steuerlich relevanten Unterlagen: Buchführung, Steuererklärungen, Belege, Verträge, Kassenaufzeichnungen, auch private Vorgänge mit Betriebsbezug.
Nach Abschluss erhalten Sie einen Prüfungsbericht. Daraus ergeben sich ggf. geänderte Steuerbescheide – mit Nachforderungen oder Erstattungen.