Abschreibung (AfA)
Die Abschreibung (AfA) erfasst die Wertminderung von Wirtschaftsgütern – verteilt über deren betriebliche Nutzungsdauer.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – ein steuerlicher Begriff für die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre. Dadurch wird der Wertverlust z. B. von Maschinen, Computern oder Fahrzeugen jährlich als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Welche Güter können abgeschrieben werden?
Grundsätzlich alle abnutzbaren, selbstständig nutzbaren, betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 €. Dazu gehören u. a.:
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Büroausstattung, Maschinen
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Geschäftswagen
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Computer und Software
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Gebäude (nur mit speziellen Regeln)
Lineare und andere Abschreibungsarten
Die häufigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der der Kaufpreis gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird. Sonderabschreibungen oder degressive Abschreibungen (z. B. bei Investitionsanreizen) sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Warum ist Abschreibung steuerlich wichtig?
Durch die Abschreibung können Unternehmen die Anschaffungskosten nicht sofort, aber schrittweise steuerlich geltend machen. Das senkt die steuerliche Belastung pro Jahr und bildet den tatsächlichen Werteverzehr korrekt ab – wichtig für Gewinnermittlung und Jahresabschluss.