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Jahresabschluss

Jahresabschluss – rechtssicher, transparent und fundiert

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss mit höchster Sorgfalt – gesetzeskonform, aussagekräftig und als sichere Basis für Finanzamt und Unternehmensstrategie.

Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach HGB und Steuerrecht. Dabei achten wir nicht nur auf die Einhaltung aller Vorschriften, sondern auch auf eine klare Darstellung – für Behörden, Banken und Ihre eigene Unternehmenssteuerung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)

Für Freiberufler, kleinere Unternehmen oder Selbstständige übernehmen wir die Erstellung der EÜR – übersichtlich, korrekt und verständlich aufbereitet. Auch hier achten wir auf steuerliche Optimierung und eine rechtssichere Darstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben.

Anlagenverzeichnisse und Abschreibungsübersichten

Wir führen für Sie ein vollständiges und korrektes Anlagenverzeichnis inklusive aller Zu- und Abgänge, sowie eine detaillierte Übersicht der Abschreibungen. Das schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt und bietet eine belastbare Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen.

Offenlegung beim Bundesanzeiger

Kapitalgesellschaften sind zur Offenlegung verpflichtet. Wir übernehmen für Sie die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger – fristgerecht, korrekt und diskret. Dabei prüfen wir, welche Offenlegungspflichten auf Sie zutreffen, und handeln entsprechend.

Bescheinigungen und Erläuterungsberichte

Wir erstellen auf Wunsch ergänzende Erläuterungsberichte für Banken, Geschäftspartner oder interne Zwecke. Diese bieten zusätzliche Informationen zum Jahresabschluss und erhöhen dessen Aussagekraft – insbesondere bei Kreditverhandlungen oder Investorenpräsentationen.

Übermittlung an Finanzamt & Bankinstitute

Der fertige Jahresabschluss wird von uns sicher und elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Bei Bedarf bereiten wir auch spezielle Formate für Banken oder Investoren auf – professionell und standardkonform.

FAQ: Jahresabschluss

Hier beantworten wir wichtige Fragen, die Mandanten rund um den Jahresabschluss häufig stellen.

In der Regel innerhalb von 6 bzw. 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres – abhängig von der Unternehmensform. Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die fristgerechte Abwicklung.
Die Bilanz ist für buchführungspflichtige Unternehmen vorgeschrieben. Kleinunternehmer und Freiberufler können meist eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen lassen.
Viele Banken verlangen zusätzlich Erläuterungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Wir bereiten Ihren Abschluss bankenfähig und verständlich auf – inklusive begleitender Unterlagen.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind zur Offenlegung beim Bundesanzeiger verpflichtet. Wir prüfen Ihre Offenlegungspflicht und übernehmen die Übermittlung rechtssicher.

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